FAQs Neustarthilfe
Änderungen beziehen sich unter anderem auf die jetzt freigeschaltete Möglichkeit der Direktantragstellung für Personengesellschaften, die Öffnung der Neustarthilfe für Genossenschaften, die Einräumung eines Wahlrechts zwischen der
Neustarthilfe und der Überbrückungshilfe III im Rahmen der Endabrechnung, Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten auf alle, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden beziehungsweise ihr Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, sowie
spezifische Regelungen für Soloselbständige in Elternzeit.