+++ Wichtiger Hinweis: Einreichungsfristen für die Schlussabrechnung beachten. +++                                           

Symbolbild: Frau auf einer Treppe, die gerade gebaut wird.

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Überbrückungshilfe I

Sie haben Überbrückungshilfe I erhalten? Dann reichen Sie jetzt das Paket I der Schlussabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten online ein.

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Überblick: Was war die Überbrückungshilfe I?

Die Überbrückungshilfe I war ein Fixkostenzuschuss bei coronabedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasste die Fördermonate Juni bis August 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe I konnten bis 9. Oktober 2020 gestellt werden.

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Wie erfolgt die Schlussabrechnung zur Überbrückungshilfe I?

Aktuelle Informationen über geltende Fristen und dazu, wie Sie die Schlussabrechnung über Ihre prüfende Dritte oder Ihren prüfenden Dritten einreichen können, finden Sie auf der Übersichtsseite zur Schlussabrechnung auf dieser Website.

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FAQs

2.1 Wie hoch liegt die Förderung?

Die Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli und August 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate Juni, Juli, August 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten.

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch 50 Prozent und 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch 40 Prozent und < 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. Juni 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.

Die Berechnung wird dabei jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe für den jeweiligen Fördermonat.

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden (siehe Frage "Wann liegt ein begründeter Ausnahmefall vor?"). Unternehmerinnen- oder Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.

Zur Antwort

1.1 Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?

Zur Antwort

3.3 Wie funktioniert die Antragsstellung?

Zur Antwort

Vollzugshinweise

Die Vollzugshinweise für die Gewährung von Überbrückungshilfe I enthalten nähere Erläuterungen unter anderem zur Antragsberechtigung und den Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie zur Höhe, Auszahlung und Verwendung der Überbrückungshilfen I.

Hinweis: Im Fall von Abweichungen zwischen FAQs und Vollzugshinweisen sind die Informationen in den FAQs maßgebend. Bei den hier veröffentlichten Texten handelt es sich um Mustertexte, die an die jeweiligen Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern angehängt werden.

Auszug aus Vollzugshinweisen für die Überbrückungshilfe Erste Phase ("Überbrückungshilfe I"), von Juni bis August 2020 (PDF, 446 KB)

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