FAQs Überbrückungshilfe III
Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Erhöhung des Fördersatzes in Monaten mit mindestens 70 Prozent Umsatzrückgang auf bis zu 100 Prozent (zuvor bis zu 90 Prozent), den neuen Eigenkapitalzuschuss, Ausweitung der „Sonderregel
für den Einzelhandel zu Abschreibungen“ auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender, Ansetzbarkeit von Frühlings-/Sommersaisonware bei dieser Sonderregelung, Ermöglichung alternativer Zeiträume im Jahr 2019 für Unternehmen
mit außergewöhnlichen betrieblichen Umständen und Antragsberechtigung von Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften.