Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Bevollmächtigter sowie die Daten der AntragstellerInnen erfolgt ab dem Zeitpunkt der dortigen Erhebung durch die zuständigen Stellen der Länder (Bewilligungsstellen), die für die Bewilligung und Auszahlung der Überbrückungshilfe des Bundes gemäß Artikel 4 der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Soforthilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für „Corona Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen“ zuständig sind.

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen der zuständigen Bewilligungsstellen informieren diese Sie über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO. Für Sie sind die Informationen des Bundeslandes, in dem die für Sie zuständige Bewilligungsstelle ansässig ist, maßgeblich.

DATENSCHUTZHINWEISE DER BEWILLIGUNGSSTELLEN DER BUNDESLÄNDER

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