FAQs Neustarthilfe
NEU: Änderungen betreffen die jetzt freigeschaltete Möglichkeit, das nachträgliche Wahlrecht durch einen Wechsel von der Neustarthilfe in die Überbrückungshilfe III ausüben zu können und umgekehrt. Zudem wurde noch eine konkretisierende
Regelung zu der Berücksichtigung der Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften im Rahmen der Einkünfteermittlung nach §§ 15 und 18 EStG eingefügt.