FAQs Schlussabrechnung
NEU: Die Schlussabrechnung kann bis zum 30.06.2023 eingereicht werden. Bei Ablehnung des Direktantrags auf November- bzw. Dezemberhilfe können Antragstellende eine Förderung für die Monate November und Dezember 2020 im Rahmen der
Schlussabrechnung erhalten, sofern sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt und die Einbeziehung der entsprechenden Monate bis zum 15. Juni 2022 beantragt haben.