Die Schlussabrechnung ist zwingend durch einen prüfenden Dritten oder eine prüfende Dritte im Namen des Antragstellenden über das digitale Antragsportal einzureichen.
In einem ersten Schritt legt der prüfende Dritte, der die ursprünglichen Anträge eingereicht hat (bei Steuerberaterwechsel bitte Ziffer 5.4 beachten), hierzu ein Organisationsprofil für den Antragstellenden an. Im Organisationsprofil werden die aktuell gültigen Stammdaten des Antragstellenden und im Falle eines verbundenen Unternehmens, alle übrigen Unternehmen des Verbundes, zentral erfasst.
In einem zweiten Schritt werden die ursprünglichen Anträge dem Organisationsprofil zugeordnet. Anschließend wird sukzessive für jedes der beantragten Förderprogramme ein separater Antrag auf Schlussabrechnung ausgefüllt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Leistungszeiträume der Programme, um Abhängigkeiten aufzulösen.
Für Paket 1 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
- Überbrückungshilfe I
- Novemberhilfe
- Dezemberhilfe
- Überbrückungshilfe II
- Überbrückungshilfe III
Für Paket 2 ergibt sich die folgende Bearbeitungsreihenfolge:
- Überbrückungshilfe III Plus
- Überbrückungshilfe IV
Nach Bearbeitung der einzelnen Schlussabrechnungen im Paket wird eine Übersicht der gewählten Beihilferegelungen und Inanspruchnahme diesbezüglicher Obergrenzen zur abschließenden Prüfung angezeigt.
Eine detaillierte Anleitung zu den einzelnen Schritten der Schlussabrechnung finden Sie im Leitfaden für prüfende Dritte (PDF, 5 MB)