Im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages auf Corona-Förderleistungen des Bundes und damit zusammenhängender Zahlungstransaktionen, sind die Bewilligungsstellen der Länder gesetzlich verpflichtet, erfolgte Auszahlungen und Rückzahlungen an die für Sie zuständige Finanzbehörde zu melden. Parallel werden Sie über die dabei übermittelten Daten informiert.
Was ist KONSENS?
KONSENS (Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) bündelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung. Die einheitliche Software wird aktuell in 19 sogenannten Verfahren entwickelt und gepflegt. Das bekannteste ist ELSTER, kurz für "Elektronische Steuererklärung" und zugleich das erste und größte E-Government-Portal der Verwaltung. Andere heißen ELFE, BIENE oder GINSTER – alle tragen dazu bei, die Software zu modernisieren, zu vereinheitlichen und zu standardisieren. Mehr Informationen finden Sie unter www.steuer-it-konsens.de.