- Die Überbrückungs-Hilfe III ist für Unternehmen.
- Oder für Solo-Selbstständige.
Solo-Selbstständig bedeutet:
Ein Solo-Selbstständiger ist nicht angestellt.
Ein Solo-Selbstständiger hat keine Angestellten.
Oder nur einen Angestellten in Teil-Zeit.
Er muss ein Gewerbe anmelden.
- Die Überbrückungs-Hilfe III ist auch für Frei-Berufler.
Ein Frei-Berufler ist ein Selbstständiger,
der kein Gewerbe anmelden muss.
Zum Beispiel:
Ärztinnen, Bademeister, Erzieherinnen, Fotografen, Musikerinnen, Tanzlehrer oder Trainerinnen.
Die Überbrückungs-Hilfe III gibt es für die Zeit
vom 1. November 2020 bis zum 30. Juni 2021.
Der Staat bezahlt den Unternehmen, Solo-Selbständigen und Frei-Beruflern für jeden Monat Geld.
Weil sie wegen Corona weniger Geld als im Jahr davor verdient haben.